Oft herrscht Unklarheit über die korrekte Vorgehensweise bei einem Fundtier in Niederösterreich.

Finden Sie ein besitzerloses Heimtier, so melden Sie dies der zuständigen Behörde der Bezirkshauptmannschaft (Amtstierärzt*in) oder dem zuständigen Landestierheim. Amtstierärzt*innen kontaktieren im Regelfall immer das für die Region zuständige Landestierheim.
Fundtiere müssen in die behördliche Fundtierdatenbank des Landes Niederösterreich eingetragen werden. Das dürfen/ können nur die Behörden und die Landestierheime. Private Tierschutzvereine verfügen nicht über diese Berechtigung.

Es gibt in Niederösterreich 8 Landestierheime: Tierheim Baden, Tierheim Bruck, Tierheim Brunn, Tierheim Ternitz, Tierheim Dechanthof, Tierheim Krems, Tierheim St. Pölten, Tierheim Wr. Neustadt.

Leider werden Fundtiere nicht immer gemeldet. Gesetzlich handelt es sich dabei um Fundtierunterschlagung und ist strafbar.

Fundtiere unterliegen den Quarantänebestimmungen. Im Tierheim gibt es Quarantänebereiche, das medizinische Know How und eine weiterführende medizinische Abklärung und Behandlung durch Tierärzt*innen.
Fundtiere können hoch ansteckende Krankheiten haben, die für die Haustiere der Finder*innen und zuweilen auch für die Menschen selbst gefährlich werden können. Hat das Tier z.B. Tollwut, so handelt es sich um eine hochansteckende und unbehandelt tödliche Krankheit für den gebissenen Menschen oder das gebissene Tier.
Immer wieder werden Kitten gefunden, nicht gemeldet und nach Hause mitgenommen. Werden diese Kitten nach ein paar Tagen zu uns gebracht, weil die Kätzchen Durchfall haben, matt sind, abnehmen oder verklebte Augen haben, so ist bereits viel wertvolle Zeit verstrichen, um diesen kleinen Lebewesen zu helfen.
Verhaltensthematiken wie z.B. aversives Verhalten oder Ressourcenverteidigung wird von Finder*innen oft nicht erkannt bzw. zeigen sich nicht gleich. Dennoch können auch sie für Mensch und im Haushalt lebende Tiere gefährlich werden.

Bei Fundtieren gilt die gesetzliche Behaltefrist von 30 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist können diese Heimtiere vermittelt werden.

Manchmal können Tiere nicht sofort nach Ablauf der Behaltefrist vermittelt werden. Entweder sind sie von den Behörden trotzdem noch nicht freigegeben oder die medizinische Behandlung der Tiere dauert länger. Treten Verhaltensthematiken auf, so muss daran gearbeitet werden, bevor eine Vermittlung erfolgen kann.

Die NÖ Landestierheime sind für Heimtiere zuständig, sie verfügen über keine Wildtierstation. Wenn Sie ein verletztes Wildtier finden, so wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen.
Wir kontaktieren in diesem Fall oft die Eulen- und Greifvogelstation Haringsee.